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Betriebskosten im Sinne von § 1 sind:
Aufstellung der Betriebskosten | Aufstellung der Betriebskosten | ||||
---|---|---|---|---|---|
t | 1 | Aufstellung der Betriebskosten | t | 1 | Aufstellung der Betriebskosten |
Aufstellung der Betriebskosten | Aufstellung der Betriebskosten | ||||
---|---|---|---|---|---|
f | 1 | Betriebskosten im Sinne von § 1 sind: | f | 1 | Betriebskosten im Sinne von § 1 sind: |
2 | 1. | 2 | 1. | ||
3 | die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks,hierzu gehört namentlich | 3 | die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks,hierzu gehört namentlich | ||
4 | die Grundsteuer; | 4 | die Grundsteuer; | ||
5 | 2. | 5 | 2. | ||
6 | die Kosten der Wasserversorgung,hierzu gehören die Kosten des | 6 | die Kosten der Wasserversorgung,hierzu gehören die Kosten des | ||
7 | Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten | 7 | Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten | ||
8 | der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung | 8 | der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung | ||
9 | einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und | 9 | einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und | ||
10 | Aufteilung, die Kosten der Wartung von Wassermengenreglern, die Kosten des | 10 | Aufteilung, die Kosten der Wartung von Wassermengenreglern, die Kosten des | ||
11 | Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage und einer | 11 | Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage und einer | ||
12 | Wasseraufbereitungsanlage einschließlich der Aufbereitungsstoffe; | 12 | Wasseraufbereitungsanlage einschließlich der Aufbereitungsstoffe; | ||
13 | 3. | 13 | 3. | ||
14 | die Kosten der Entwässerung,hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und | 14 | die Kosten der Entwässerung,hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und | ||
15 | Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht | 15 | Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht | ||
16 | öffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe; | 16 | öffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe; | ||
17 | 4. | 17 | 4. | ||
18 | die Kosten | 18 | die Kosten | ||
19 | a) | 19 | a) | ||
20 | des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der | 20 | des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der | ||
t | 21 | Abgasanlage,hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer | t | 21 | Abgasanlage,hierzu gehören die Kosten des zur Wärmeerzeugung verbrauchten Stroms |
22 | Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung, Überwachung | 22 | und der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des | ||
23 | und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und | 23 | Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der | ||
24 | Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der | 24 | regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit | ||
25 | einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage | ||||
25 | Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, die Kosten der Messungen nach dem | 26 | und des Betriebsraums, die Kosten der Messungen nach dem Bundes- | ||
26 | Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der | 27 | Immissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der | ||
27 | Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten | 28 | Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten | ||
28 | der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der | 29 | der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der | ||
29 | Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung | 30 | Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung | ||
30 | oder | 31 | oder | ||
31 | b) | 32 | b) | ||
32 | des Betriebs der zentralen Brennstoffversorgungsanlage,hierzu gehören die | 33 | des Betriebs der zentralen Brennstoffversorgungsanlage,hierzu gehören die | ||
33 | Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des | 34 | Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des | ||
34 | Betriebsstroms und die Kosten der Überwachung sowie die Kosten der Reinigung der | 35 | Betriebsstroms und die Kosten der Überwachung sowie die Kosten der Reinigung der | ||
35 | Anlage und des Betriebsraums | 36 | Anlage und des Betriebsraums | ||
36 | oder | 37 | oder | ||
37 | c) | 38 | c) | ||
38 | der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme, auch aus Anlagen im Sinne | 39 | der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme, auch aus Anlagen im Sinne | ||
39 | des Buchstabens a,hierzu gehören das Entgelt für die Wärmelieferung und die | 40 | des Buchstabens a,hierzu gehören das Entgelt für die Wärmelieferung und die | ||
40 | Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend Buchstabe a | 41 | Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend Buchstabe a | ||
41 | oder | 42 | oder | ||
42 | d) | 43 | d) | ||
43 | der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen und | 44 | der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen und | ||
44 | Gaseinzelfeuerstätten,hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von | 45 | Gaseinzelfeuerstätten,hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von | ||
45 | Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen in der Anlage, die Kosten der | 46 | Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen in der Anlage, die Kosten der | ||
46 | regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der | 47 | regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der | ||
47 | damit zusammenhängenden Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der | 48 | damit zusammenhängenden Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der | ||
48 | Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz; | 49 | Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz; | ||
49 | 5. | 50 | 5. | ||
50 | die Kosten | 51 | die Kosten | ||
51 | a) | 52 | a) | ||
52 | des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage,hierzu gehören die | 53 | des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage,hierzu gehören die | ||
53 | Kosten der Wasserversorgung entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits | 54 | Kosten der Wasserversorgung entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits | ||
54 | berücksichtigt sind, und die Kosten der Wassererwärmung entsprechend Nummer 4 | 55 | berücksichtigt sind, und die Kosten der Wassererwärmung entsprechend Nummer 4 | ||
55 | Buchstabe a | 56 | Buchstabe a | ||
56 | oder | 57 | oder | ||
57 | b) | 58 | b) | ||
58 | der eigenständig gewerblichen Lieferung von Warmwasser, auch aus Anlagen im | 59 | der eigenständig gewerblichen Lieferung von Warmwasser, auch aus Anlagen im | ||
59 | Sinne des Buchstabens a,hierzu gehören das Entgelt für die Lieferung des | 60 | Sinne des Buchstabens a,hierzu gehören das Entgelt für die Lieferung des | ||
60 | Warmwassers und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend | 61 | Warmwassers und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend | ||
61 | Nummer 4 Buchstabe a | 62 | Nummer 4 Buchstabe a | ||
62 | oder | 63 | oder | ||
63 | c) | 64 | c) | ||
64 | der Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten,hierzu gehören die Kosten | 65 | der Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten,hierzu gehören die Kosten | ||
65 | der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen im Innern der | 66 | der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen im Innern der | ||
66 | Geräte sowie die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und | 67 | Geräte sowie die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und | ||
67 | Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch eine | 68 | Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch eine | ||
68 | Fachkraft; | 69 | Fachkraft; | ||
69 | 6. | 70 | 6. | ||
70 | die Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen | 71 | die Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen | ||
71 | a) | 72 | a) | ||
72 | bei zentralen Heizungsanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe a und | 73 | bei zentralen Heizungsanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe a und | ||
73 | entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind, | 74 | entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind, | ||
74 | oder | 75 | oder | ||
75 | b) | 76 | b) | ||
76 | bei der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme entsprechend Nummer 4 | 77 | bei der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme entsprechend Nummer 4 | ||
77 | Buchstabe c und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits | 78 | Buchstabe c und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits | ||
78 | berücksichtigt sind, | 79 | berücksichtigt sind, | ||
79 | oder | 80 | oder | ||
80 | c) | 81 | c) | ||
81 | bei verbundenen Etagenheizungen und Warmwasserversorgungsanlagen | 82 | bei verbundenen Etagenheizungen und Warmwasserversorgungsanlagen | ||
82 | entsprechend Nummer 4 Buchstabe d und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht | 83 | entsprechend Nummer 4 Buchstabe d und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht | ||
83 | dort bereits berücksichtigt sind; | 84 | dort bereits berücksichtigt sind; | ||
84 | 7. | 85 | 7. | ||
85 | die Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs,hierzu gehören die | 86 | die Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs,hierzu gehören die | ||
86 | Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Beaufsichtigung, der Bedienung, | 87 | Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Beaufsichtigung, der Bedienung, | ||
87 | Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer | 88 | Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer | ||
88 | Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch | 89 | Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch | ||
89 | eine Fachkraft sowie die Kosten der Reinigung der Anlage; | 90 | eine Fachkraft sowie die Kosten der Reinigung der Anlage; | ||
90 | 8. | 91 | 8. | ||
91 | die Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung,zu den Kosten der | 92 | die Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung,zu den Kosten der | ||
92 | Straßenreinigung gehören die für die öffentliche Straßenreinigung zu | 93 | Straßenreinigung gehören die für die öffentliche Straßenreinigung zu | ||
93 | entrichtenden Gebühren und die Kosten entsprechender nicht öffentlicher | 94 | entrichtenden Gebühren und die Kosten entsprechender nicht öffentlicher | ||
94 | Maßnahmen; zu den Kosten der Müllbeseitigung gehören namentlich die für die | 95 | Maßnahmen; zu den Kosten der Müllbeseitigung gehören namentlich die für die | ||
95 | Müllabfuhr zu entrichtenden Gebühren, die Kosten entsprechender nicht | 96 | Müllabfuhr zu entrichtenden Gebühren, die Kosten entsprechender nicht | ||
96 | öffentlicher Maßnahmen, die Kosten des Betriebs von Müllkompressoren, | 97 | öffentlicher Maßnahmen, die Kosten des Betriebs von Müllkompressoren, | ||
97 | Müllschluckern, Müllabsauganlagen sowie des Betriebs von | 98 | Müllschluckern, Müllabsauganlagen sowie des Betriebs von | ||
98 | Müllmengenerfassungsanlagen einschließlich der Kosten der Berechnung und | 99 | Müllmengenerfassungsanlagen einschließlich der Kosten der Berechnung und | ||
99 | Aufteilung; | 100 | Aufteilung; | ||
100 | 9. | 101 | 9. | ||
101 | die Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung,zu den Kosten der | 102 | die Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung,zu den Kosten der | ||
102 | Gebäudereinigung gehören die Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern | 103 | Gebäudereinigung gehören die Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern | ||
103 | gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, | 104 | gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, | ||
104 | Bodenräume, Waschküchen, Fahrkorb des Aufzugs; | 105 | Bodenräume, Waschküchen, Fahrkorb des Aufzugs; | ||
105 | 10. | 106 | 10. | ||
106 | die Kosten der Gartenpflege,hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch | 107 | die Kosten der Gartenpflege,hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch | ||
107 | angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der | 108 | angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der | ||
108 | Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege | 109 | Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege | ||
109 | von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen; | 110 | von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen; | ||
110 | 11. | 111 | 11. | ||
111 | die Kosten der Beleuchtung,hierzu gehören die Kosten des Stroms für die | 112 | die Kosten der Beleuchtung,hierzu gehören die Kosten des Stroms für die | ||
112 | Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten | 113 | Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten | ||
113 | Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen; | 114 | Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen; | ||
114 | 12. | 115 | 12. | ||
115 | die Kosten der Schornsteinreinigung,hierzu gehören die Kehrgebühren nach der | 116 | die Kosten der Schornsteinreinigung,hierzu gehören die Kehrgebühren nach der | ||
116 | maßgebenden Gebührenordnung, soweit sie nicht bereits als Kosten nach Nummer 4 | 117 | maßgebenden Gebührenordnung, soweit sie nicht bereits als Kosten nach Nummer 4 | ||
117 | Buchstabe a berücksichtigt sind; | 118 | Buchstabe a berücksichtigt sind; | ||
118 | 13. | 119 | 13. | ||
119 | die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung,hierzu gehören namentlich | 120 | die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung,hierzu gehören namentlich | ||
120 | die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie | 121 | die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie | ||
121 | sonstige Elementarschäden, der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für | 122 | sonstige Elementarschäden, der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für | ||
122 | das Gebäude, den Öltank und den Aufzug; | 123 | das Gebäude, den Öltank und den Aufzug; | ||
123 | 14. | 124 | 14. | ||
124 | die Kosten für den Hauswart,hierzu gehören die Vergütung, die Sozialbeiträge | 125 | die Kosten für den Hauswart,hierzu gehören die Vergütung, die Sozialbeiträge | ||
125 | und alle geldwerten Leistungen, die der Eigentümer oder Erbbauberechtigte dem | 126 | und alle geldwerten Leistungen, die der Eigentümer oder Erbbauberechtigte dem | ||
126 | Hauswart für seine Arbeit gewährt, soweit diese nicht die Instandhaltung, | 127 | Hauswart für seine Arbeit gewährt, soweit diese nicht die Instandhaltung, | ||
127 | Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen oder die Hausverwaltung | 128 | Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen oder die Hausverwaltung | ||
128 | betrifft; soweit Arbeiten vom Hauswart ausgeführt werden, dürfen Kosten für | 129 | betrifft; soweit Arbeiten vom Hauswart ausgeführt werden, dürfen Kosten für | ||
129 | Arbeitsleistungen nach den Nummern 2 bis 10 und 16 nicht angesetzt werden; | 130 | Arbeitsleistungen nach den Nummern 2 bis 10 und 16 nicht angesetzt werden; | ||
130 | 15. | 131 | 15. | ||
131 | die Kosten | 132 | die Kosten | ||
132 | a) | 133 | a) | ||
133 | des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage,hierzu gehören die Kosten des | 134 | des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage,hierzu gehören die Kosten des | ||
134 | Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer | 135 | Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer | ||
135 | Betriebsbereitschaft einschließlich ihrer Einstellung durch eine Fachkraft,bis | 136 | Betriebsbereitschaft einschließlich ihrer Einstellung durch eine Fachkraft,bis | ||
136 | zum 30. Juni 2024 außerdem das Nutzungsentgelt für eine nicht zu dem Gebäude | 137 | zum 30. Juni 2024 außerdem das Nutzungsentgelt für eine nicht zu dem Gebäude | ||
137 | gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz | 138 | gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz | ||
138 | für die Kabelweitersendung entstehen, | 139 | für die Kabelweitersendung entstehen, | ||
139 | oder | 140 | oder | ||
140 | b) | 141 | b) | ||
141 | des Betriebs der mit einem Breitbandnetz verbundenen privaten | 142 | des Betriebs der mit einem Breitbandnetz verbundenen privaten | ||
142 | Verteilanlage,hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms,bis zum 30. Juni 2024 | 143 | Verteilanlage,hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms,bis zum 30. Juni 2024 | ||
143 | außerdem die weiteren Kosten entsprechend Buchstabe a, sowie die laufenden | 144 | außerdem die weiteren Kosten entsprechend Buchstabe a, sowie die laufenden | ||
144 | monatlichen Grundgebühren für Breitbandanschlüsse, | 145 | monatlichen Grundgebühren für Breitbandanschlüsse, | ||
145 | oder | 146 | oder | ||
146 | c) | 147 | c) | ||
147 | des Betriebs einer gebäudeinternen Verteilanlage, die vollständig mittels | 148 | des Betriebs einer gebäudeinternen Verteilanlage, die vollständig mittels | ||
148 | Glasfaser mit einem öffentlichen Netz mit sehr hoher Kapazität im Sinne des § 3 | 149 | Glasfaser mit einem öffentlichen Netz mit sehr hoher Kapazität im Sinne des § 3 | ||
149 | Nummer 33 des Telekommunikationsgesetzes verbunden ist, wenn der Mieter seinen | 150 | Nummer 33 des Telekommunikationsgesetzes verbunden ist, wenn der Mieter seinen | ||
150 | Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten über seinen | 151 | Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten über seinen | ||
151 | Anschluss frei wählen kann,hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms sowie | 152 | Anschluss frei wählen kann,hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms sowie | ||
152 | ein Bereitstellungsentgelt gemäß § 72 Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes; | 153 | ein Bereitstellungsentgelt gemäß § 72 Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes; | ||
153 | 16. | 154 | 16. | ||
154 | die Kosten des Betriebs der Einrichtungen für die Wäschepflege,hierzu | 155 | die Kosten des Betriebs der Einrichtungen für die Wäschepflege,hierzu | ||
155 | gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Überwachung, Pflege und | 156 | gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Überwachung, Pflege und | ||
156 | Reinigung der Einrichtungen, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft | 157 | Reinigung der Einrichtungen, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft | ||
157 | und Betriebssicherheit sowie die Kosten der Wasserversorgung entsprechend Nummer | 158 | und Betriebssicherheit sowie die Kosten der Wasserversorgung entsprechend Nummer | ||
158 | 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind; | 159 | 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind; | ||
159 | 17. | 160 | 17. | ||
160 | sonstige Betriebskosten,hierzu gehören Betriebskosten im Sinne des § 1, die | 161 | sonstige Betriebskosten,hierzu gehören Betriebskosten im Sinne des § 1, die | ||
161 | von den Nummern 1 bis 16 nicht erfasst sind. | 162 | von den Nummern 1 bis 16 nicht erfasst sind. | ||
162 | Für Anlagen, die ab dem 1. Dezember 2021 errichtet worden sind, ist Satz 1 | 163 | Für Anlagen, die ab dem 1. Dezember 2021 errichtet worden sind, ist Satz 1 | ||
163 | Nummer 15 Buchstabe a und b nicht anzuwenden. | 164 | Nummer 15 Buchstabe a und b nicht anzuwenden. |
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