Lade...
Lade...
Fachliche und wissenschaftliche Begleitung der Umstellung des Verfahrens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit | Fachliche und wissenschaftliche Begleitung der Umstellung des Verfahrens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit | ||||
---|---|---|---|---|---|
t | 1 | Fachliche und wissenschaftliche Begleitung der Umstellung des Verfahrens zur | t | 1 | Fachliche und wissenschaftliche Begleitung der Umstellung des Verfahrens zur |
2 | Feststellung der Pflegebedürftigkeit | 2 | Feststellung der Pflegebedürftigkeit |
Fachliche und wissenschaftliche Begleitung der Umstellung des Verfahrens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit | Fachliche und wissenschaftliche Begleitung der Umstellung des Verfahrens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit | ||||
---|---|---|---|---|---|
f | 1 | (1) __1 Das Bundesministerium für Gesundheit richtet im Benehmen mit dem | f | 1 | (1) __1 Das Bundesministerium für Gesundheit richtet im Benehmen mit dem |
2 | Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für | 2 | Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für | ||
3 | Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein Begleitgremium ein, das die | 3 | Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein Begleitgremium ein, das die | ||
4 | Vorbereitung der Umstellung des Verfahrens zur Feststellung der | 4 | Vorbereitung der Umstellung des Verfahrens zur Feststellung der | ||
5 | Pflegebedürftigkeit nach den §§ 14, 15 und 18 Absatz 5a in der ab dem 1. __2 | 5 | Pflegebedürftigkeit nach den §§ 14, 15 und 18 Absatz 5a in der ab dem 1. __2 | ||
6 | Januar 2017 geltenden Fassung mit pflegefachlicher und wissenschaftlicher | 6 | Januar 2017 geltenden Fassung mit pflegefachlicher und wissenschaftlicher | ||
7 | Kompetenz unterstützt. __3 Aufgabe des Begleitgremiums ist, das | 7 | Kompetenz unterstützt. __3 Aufgabe des Begleitgremiums ist, das | ||
8 | Bundesministerium für Gesundheit bei der Klärung fachlicher Fragen zu beraten | 8 | Bundesministerium für Gesundheit bei der Klärung fachlicher Fragen zu beraten | ||
t | 9 | und den Spitzenverband Bund der Pflegekassen, den Medizinischen Dienst des | t | 9 | und den Spitzenverband Bund der Pflegekassen, den Medizinischen Dienst Bund |
10 | Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen sowie die Vereinigungen der Träger der | 10 | sowie die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene bei | ||
11 | Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene bei der Vorbereitung der Umstellung zu | 11 | der Vorbereitung der Umstellung zu unterstützen. __4 Dem Begleitgremium wird | ||
12 | unterstützen. __4 Dem Begleitgremium wird ab dem 1. __5 Januar 2017 zusätzlich | 12 | ab dem 1. __5 Januar 2017 zusätzlich die Aufgabe übertragen, das | ||
13 | die Aufgabe übertragen, das Bundesministerium für Gesundheit bei der Klärung | 13 | Bundesministerium für Gesundheit bei der Klärung fachlicher Fragen zu beraten, | ||
14 | fachlicher Fragen zu beraten, die nach der Umstellung im Zuge der Umsetzung | 14 | die nach der Umstellung im Zuge der Umsetzung auftreten. | ||
15 | auftreten. | ||||
16 | (2) Das Bundesministerium für Gesundheit beauftragt eine begleitende | 15 | (2) Das Bundesministerium für Gesundheit beauftragt eine begleitende | ||
17 | wissenschaftliche Evaluation insbesondere zu Maßnahmen und Ergebnissen der | 16 | wissenschaftliche Evaluation insbesondere zu Maßnahmen und Ergebnissen der | ||
18 | Vorbereitung und der Umsetzung der Umstellung des Verfahrens zur Feststellung | 17 | Vorbereitung und der Umsetzung der Umstellung des Verfahrens zur Feststellung | ||
19 | der Pflegebedürftigkeit nach den §§ 14, 15 und 18 Absatz 5a in der ab dem 1. | 18 | der Pflegebedürftigkeit nach den §§ 14, 15 und 18 Absatz 5a in der ab dem 1. | ||
20 | Januar 2017 geltenden Fassung. Die Auftragserteilung erfolgt im Benehmen mit | 19 | Januar 2017 geltenden Fassung. Die Auftragserteilung erfolgt im Benehmen mit | ||
21 | dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, soweit Auswirkungen auf andere | 20 | dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, soweit Auswirkungen auf andere | ||
22 | Sozialleistungssysteme aus dem Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums | 21 | Sozialleistungssysteme aus dem Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums | ||
23 | für Arbeit und Soziales untersucht werden. Im Rahmen der Evaluation sind | 22 | für Arbeit und Soziales untersucht werden. Im Rahmen der Evaluation sind | ||
24 | insbesondere Erfahrungen und Auswirkungen hinsichtlich der folgenden Aspekte | 23 | insbesondere Erfahrungen und Auswirkungen hinsichtlich der folgenden Aspekte | ||
25 | zu untersuchen: | 24 | zu untersuchen: | ||
26 | 1. | 25 | 1. | ||
27 | Leistungsentscheidungsverfahren und Leistungsentscheidungen bei Pflegekassen | 26 | Leistungsentscheidungsverfahren und Leistungsentscheidungen bei Pflegekassen | ||
28 | und Medizinischen Diensten, beispielsweise Bearbeitungsfristen und Übermittlung | 27 | und Medizinischen Diensten, beispielsweise Bearbeitungsfristen und Übermittlung | ||
29 | von Ergebnissen; | 28 | von Ergebnissen; | ||
30 | 2. | 29 | 2. | ||
31 | Umsetzung der Übergangsregelungen im Begutachtungsverfahren; | 30 | Umsetzung der Übergangsregelungen im Begutachtungsverfahren; | ||
32 | 3. | 31 | 3. | ||
33 | Leistungsentscheidungsverfahren und Leistungsentscheidungen anderer | 32 | Leistungsentscheidungsverfahren und Leistungsentscheidungen anderer | ||
34 | Sozialleistungsträger, soweit diese pflegebedürftige Personen betreffen; | 33 | Sozialleistungsträger, soweit diese pflegebedürftige Personen betreffen; | ||
35 | 4. | 34 | 4. | ||
36 | Umgang mit dem neuen Begutachtungsinstrument bei pflegebedürftigen | 35 | Umgang mit dem neuen Begutachtungsinstrument bei pflegebedürftigen | ||
37 | Antragstellern, beispielsweise Antragsverhalten und Informationsstand; | 36 | Antragstellern, beispielsweise Antragsverhalten und Informationsstand; | ||
38 | 5. | 37 | 5. | ||
39 | Entwicklung der ambulanten Pflegevergütungen und der stationären Pflegesätze | 38 | Entwicklung der ambulanten Pflegevergütungen und der stationären Pflegesätze | ||
40 | einschließlich der einrichtungseinheitlichen Eigenanteile; | 39 | einschließlich der einrichtungseinheitlichen Eigenanteile; | ||
41 | 6. | 40 | 6. | ||
42 | Entwicklungen in den vertraglichen Grundlagen, in der Pflegeplanung, den | 41 | Entwicklungen in den vertraglichen Grundlagen, in der Pflegeplanung, den | ||
43 | pflegefachlichen Konzeptionen und in der konkreten Versorgungssituation in der | 42 | pflegefachlichen Konzeptionen und in der konkreten Versorgungssituation in der | ||
44 | ambulanten und in der stationären Pflege unter Berücksichtigung | 43 | ambulanten und in der stationären Pflege unter Berücksichtigung | ||
45 | unterschiedlicher Gruppen von Pflegebedürftigen und Versorgungskonstellationen | 44 | unterschiedlicher Gruppen von Pflegebedürftigen und Versorgungskonstellationen | ||
46 | einschließlich derjenigen von pflegebedürftigen Personen, die im Rahmen der | 45 | einschließlich derjenigen von pflegebedürftigen Personen, die im Rahmen der | ||
47 | Eingliederungshilfe für behinderte Menschen versorgt werden. | 46 | Eingliederungshilfe für behinderte Menschen versorgt werden. | ||
48 | Ein Bericht über die Ergebnisse der Evaluation ist bis zum 1. Januar 2020 zu | 47 | Ein Bericht über die Ergebnisse der Evaluation ist bis zum 1. Januar 2020 zu | ||
49 | veröffentlichen. Dem Bundesministerium für Gesundheit sind auf Verlangen | 48 | veröffentlichen. Dem Bundesministerium für Gesundheit sind auf Verlangen | ||
50 | Zwischenberichte vorzulegen. | 49 | Zwischenberichte vorzulegen. |
Schnellsuche
Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.