Anlage 15 BewG

(zu § 163 Abs. 4 und § 164 Abs. 2) Forstwirtschaftliche Nutzung

Bei der Darstellung von Anlagen / Anhängen kann es zu Fehlern kommen.

1(Fundstelle: BGBl. I 2008, 3060;
bezüglich der einzelnen Änderungen vgl. 3Fußnote)

123456
LandNutzungsartErtragsklasse
Reingewinn

Pachtpreis
Wert für das
Besatzkapital
BaumartengruppeEUR/haEUR/haEUR/ha
DeutschlandBaumartengruppe
Buche
I. Ertragsklasse und besser 785,40Anlage 15a
II. Ertragsklasse 51
III. Ertragsklasse
und schlechter

 25
Baumartengruppe
Eiche
I. Ertragsklasse und besser 905,40Anlage 15a
II. Ertragsklasse 58
III. Ertragsklasse
und schlechter

 17
Baumartengruppe
Fichte
I. Ertragsklasse und besser1055,40Anlage 15a
II. Ertragsklasse 75
III. Ertragsklasse
und schlechter

 49
Baumartengruppe
Kiefer
I. Ertragsklasse und besser 265,40Anlage 15a
II. Ertragsklasse 11
III. Ertragsklasse
und schlechter

 11
übrige Fläche der forstwirtschaftlichen Nutzung  115,40 

Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 28. Mai 2024 03:00

G. zuletzt geändert durch Art. 31 G v. 22.12.2023 I Nr. 411
G. Neugefasst durch Bek. v. 1.2.1991 I 230;


Alte Fassungen (a.F.) zu Anlage 15 BewG:
Fassung bis Synopse Archiv
22.12.2022 Synopse Alte Version laden.

Die hier dargestellten Fassungen werden automatisch erstellt. Sie müssen nicht die Daten des Inkrafttretens der Änderung abbilden.

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