BZRG

Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister

Inhaltsverzeichnis


Erster Teil

Registerbehörde



Zweiter Teil

Das Zentralregister


Dritter Abschnitt

Auskunft aus dem Register

4.

Versagung der Auskunft zu Zwecken des Zeugenschutzes

Sechster Abschnitt

Begrenzung von Offenbarungspflichten des Verurteilten


Dritter Teil

Das Erziehungsregister



Vierter Teil

Übernahme des Strafregisters beim Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik



Fünfter Teil

Übergangs- und Schlußvorschriften


(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.6.1976 +++)
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EURL 2019/884 (CELEX Nr: 32019L0884) vgl. Art. 4 G v. 10.7.2020 I 1648
+++)

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