FeV

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr

Inhaltsverzeichnis


I.

Allgemeine Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr



II.

Führen von Kraftfahrzeugen


8.

Entziehung oder Beschränkung der Fahrerlaubnis, Anordnung von Auflagen

9.

Sonderbestimmungen für das Führen von Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen sowie von Personenkraftwagen im Linienverkehr und bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen


III.

Register



IV.

Anerkennung und Begutachtung für bestimmte Aufgaben



V.

Durchführungs-, Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 73 FeV
Zuständigkeiten
§ 74 FeV
Ausnahmen
§ 75 FeV
Ordnungswidrigkeiten
§ 76 FeV
Übergangsrecht
§ 77 FeV
Verweis auf technische Regelwerke
§ 78 FeV
Inkrafttreten
Schlussformel FeV
Anlage 1 FeV
(zu § 5 Absatz 2) Mindestanforderungen an die Ausbildung von Bewerbern um eine Prüfbescheinigung für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h nach § 5 Absatz 2 durch Fahrlehrer
Anlage 2 FeV
(zu § 5 Absatz 2 und 4) Ausbildungs- und Prüfbescheinigungen für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h
Anlage 3 FeV
(zu § 6 Absatz 6) Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts und Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern
Anlage 4 FeV
(zu den §§ 11, 13 und 14) Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
Anlage 4a FeV
(zu § 11 Absatz 5) Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten
Anlage 5 FeV
(zu § 11 Absatz 9, § 48 Absatz 4 und 5)
Anlage 6 FeV
(zu den §§ 12, 48 Absatz 4 und 5) Anforderungen an das Sehvermögen
Anlage 7 FeV
(zu § 16 Absatz 2, § 17 Absatz 2 und 3) Fahrerlaubnisprüfung
Anlage 7a FeV
(§ 6a Absatz 3 und 4) Fahrerschulung ab 17 Jahre
Anlage 7b FeV
(zu § 6b Absatz 3 und 4) Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1
Anlage 8 FeV
(zu § 25 Absatz 1, § 26 Absatz 1, § 48 Absatz 3) Allgemeiner Führerschein, Dienstführerschein, Führerschein zur Fahrgastbeförderung
Anlage 8a FeV
(zu § 22 Absatz 4 Satz 7)
Anlage 8b FeV
(zu § 48a)
Anlage 8c FeV
(zu § 25b Absatz 2) Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926
Anlage 8d FeV
(zu § 25b Absatz 3) Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968
Anlage 8e FeV
(zu § 24a Absatz 2 Satz 1) Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine
Anlage 9 FeV
(zu § 25 Absatz 3) Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein
Anlage 10 FeV
(zu den §§ 26 und 27) Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr
Anlage 11 FeV
(zu § 31) Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis
Anlage 12 FeV
(zu § 34) Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe (§ 2a des Straßenverkehrsgesetzes)
Anlage 13 FeV
(zu § 40) Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Anlage 14 FeV
(zu § 66 Absatz 2) Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung
Anlage 14a FeV
(zu § 71a Absatz 3) Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger einer unabhängigen Stelle für die Bestätigung der Eignung der eingesetzten psychologischen Testverfahren und -geräte und für die Begutachtung dieser Träger durch die Bundesanstalt für Straßenwesen
Anlage 15 FeV
(zu § 70 Absatz 2) Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung
Anlage 15a FeV
(zu § 71b) Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger einer unabhängigen Stelle für die Bestätigung der Geeignetheit von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung und für die Begutachtung dieser Träger durch die Bundesanstalt für Straßenwesen
Anlage 16 FeV
(zu § 42 Absatz 2) Rahmenlehrplan für die Durchführung der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars
Anlage 17 FeV
(zu § 43a Nummer 3 Buchstabe a) Inhalte der Prüfung im Rahmen der Qualitätssicherung der Fahreignungsseminare und Einweisungslehrgänge
Anlage 18 FeV
(zu § 44 Absatz 1)Format DIN A5 oder in Fällen des 1-seitigen Ausdrucks DIN A4

(+++ Textnachweis ab: 18.12.2010 +++)
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EURL 2016/1106 (CELEX Nr: 32016L1106) vgl.
V v. 3.5.2018 I 566 +++)

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