JFDG

Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten

JFDG: Änderungen

Änderungen an diesem Gesetz als übersichtliche Synopsen finden Sie hier:

Synopsen JFDG
(+++ Textnachweis ab: 1.6.2008 +++)

Das G wurde als Artikel 1 des G v. 16.5.2008 I 842 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 3 Satz 1 dieses G mWv 1.6.2008 in Kraft getreten.
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