LFGB

Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch

Inhaltsverzeichnis


Abschnitt 1

Allgemeine Bestimmungen



Abschnitt 2

Verkehr mit Lebensmitteln



Abschnitt 3

Verkehr mit Futtermitteln



Abschnitt 4

Verkehr mit Mitteln zum Tätowieren und kosmetischen Mitteln



Abschnitt 5

Verkehr mit sonstigen Bedarfsgegenständen



Abschnitt 6

Gemeinsame Vorschriften für alle Erzeugnisse



Abschnitt 7

Überwachung



Abschnitt 8

Monitoring



Abschnitt 9

Verbringen in das und aus dem Inland



Abschnitt 9a

Besondere Regelungen zum Schutz vor ionisierender Strahlung



Abschnitt 10

Straf- und Bußgeldvorschriften



Abschnitt 11

Schlussbestimmungen


(+++ Textnachweis ab: 7.9.2005 +++)

Das G wurde als Artikel 1 d. G v. 1.9.2005 I 2618 vom Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder und mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 9 dieses G am 7.9.2005 in Kraft getreten.
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