1Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können. 2Er setzt nicht voraus, daß ein Fahrplan mit bestimmten Abfahrts- und Ankunftszeiten besteht oder Zwischenhaltestellen eingerichtet sind.
Standangaben Gesetz
G. zuletzt geändert durch Art. 7 Abs. 4 G v. 11.4.2024 I Nr. 119
G. Neugefasst durch Bek. v. 8.8.1990 I 1690;
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