Anlage 5 SGB VI

Entgeltpunkte für Berliner Beiträge

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Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 878

1. Freiwillige Beiträge zur Versicherungsanstalt Berlin
ZeitraumBeitragswert zur Rentenversicherung (Gesamtbeitragswert zur Kranken- und Rentenversicherung)
6 (12) RM/DM12 (20) RM/DM
1.7.1945-31. 5.19490,03600,1188
1.6.1949-31.12.19500,01700,0340
2. Beiträge nach Beitragsklassen
ZeitraumI/IIIIIIVVVIVIIVIII
1.6.1949-31.12.1954Monatsbeiträge
0,01020,01700,02380,03400,04760,06790,0951
1.6.1949-31.12.1954Wochenbeiträge
0,00240,00410,00570,00820,01140,01630,0228
2. Beiträge nach Beitragsklassen
ZeitraumIXXXIXII
1.6.1949-31.12.1954Monatsbeiträge
0,12230,15090,18090,2223
Wochenbeiträge
0,02940,03590,04240,0534


Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 28. Mai 2024 02:41

G. zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 27.3.2024 I Nr. 107
G. Neugefasst durch Bek. v. 19.2.2002 I 754, 1404, 3384;

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