Aktenzeichen 2 BvR 2628/10

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RCN29D5AJJX7Z7HA26

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Bundesverfassungsgericht: Einstweilige Anordnung vom 22.10.2012

Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: einstweilige Aussetzung des Vollzugs von Freiheitsstrafen - Verständigung zwischen Gericht und Beteiligten im Strafverfahren

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Bundesverfassungsgericht: Einstweilige Anordnung vom 22.05.2012

Erlass einer einstweiligen Anordnung: einstweilige Aussetzung des Vollzugs von Freiheitsstrafen - Verständigung zwischen Gericht und Beteiligten im Strafverfahren bei unterlassener Belehrung über Wegfall der Bindungswirkung gem § 257c Abs 4 StPO - drohender irreparabler Eingriff in persönliche Freiheit überwiegt öffentliches Interesse an nachdrücklicher und beschleunigter Strafvollstreckung

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