Aktenzeichen 2 StR 163/14

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Bundesgerichtshof: Verfügung vom 25.09.2014

Verletzung des Verfahrensgrundrechts eines Angeklagten auf Verteidigung: Durchführung einer Revisionshauptverhandlung in Abwesenheit des Wahlverteidigers; notwendige Bestellung des Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger bei dessen - angekündigten - Ausbleiben im Termin

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