Aktenzeichen VI ZR 506/14

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:190416UVIZR506.14.0
RCN:
RCN2SXXRGXL7EEUGQA

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 19.04.2016

Zulässigkeit einer einheitlichen Feststellungsklage bei bereits bezifferbarem Schadensteil im Zeitpunkt der Klageerhebung

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