Aktenzeichen X ZR 85/12

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RCN4Q7NM46MQFD3WYG

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 09.12.2014

Allgemeine Geschäftsbedingungen für einen Reisevertrag nach dem Geschäftsmodell des so genannten „Dynamic Packaging“: Reiseveranstaltereigenschaft; Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Anzahlung in Höhe von 40 %; Fälligkeit des restlichen Reisepreises 45 Tage vor Reisebeginn; Vereinbarung einer pauschalen Entschädigung für den Fall der Stornierung

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