Nichtannahmebeschluss: Auslieferung eines Georgiers an die Russische Föderation zur Strafverfolgung - Zusicherung der Wahrung völkerrechtlicher Mindeststandards, unabdingbarer verfassungsrechtlicher Grundsätze sowie konsularischer Kontrollmöglichkeit im ersuchenden Staat - mögliche Freiheitsstrafe von 15 Jahren nicht unerträglich hart - keine Verletzung des Willkürverbots bei Anwendung des § 10 Abs 2 IRG
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