Aktenzeichen 2 StR 294/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:150317U2STR294.16.0
RCN:
RCN7GC3NGGGQV6EZNM

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 15.03.2017

Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Strafzumessung bei Überschreitung des Grenzwerts

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