Aktenzeichen VI ZR 295/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:080518UVIZR295.17.0
RCN:
RCN7LX9VXBNPW6HRAT

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 08.05.2018

Schadensersatz bei Beschädigung eines Stromkabels: Anspruch des Netzbetreibers auf entgangenen Gewinn wegen eines Qualitätselement-Schadens

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