Aktenzeichen 2 StR 119/13

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RCNCVUKGZ5ZN6DYHYK

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 09.10.2013

Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs: Tateinheitliche Verurteilung wegen Körperverletzung; Gewalttätigkeiten aus einer Menschenmenge heraus bei tätlicher Auseinandersetzung zwischen Demonstranten und der Polizei; strafschärfende Wertung des Fehlens eines Strafmilderungsgrundes

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