Aktenzeichen II ZR 130/10

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RCN:
RCNGND5M2H32ZKVBKM

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 14.05.2012

Haftung des Geschäftsführers einer Bau-GmbH wegen Verletzung der Insolvenzantragspflicht: Umfang ersatzfähiger Schäden eines Neugläubigers

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