Aktenzeichen 2 ARs 69/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:120319B2ARS69.19.0
RCN:
RCNLL96GXQFWYL95JB

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 12.03.2019

Strafverfahren: Voraussetzungen für die Übertragung der Verhandlung und Entscheidung einer Sache auf ein eigentlich nicht zuständiges Gericht

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