Aktenzeichen V ZR 193/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:271017UVZR193.16.0
RCN:
RCNM57ZS6VNZ7DY5NE

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 27.10.2017

 (Wohnungseigentum: Unterscheidung zwischen Wohnungs- und Teileigentum; Nutzung als Heim; Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in einer Gemeinschaftsunterkunft als heimähnliche Unterbringung)

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