Strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung bei nachträglicher Anordnung von Sicherungsverwahrung - Anwendung der erhöhten Verhältnismäßigkeitsanforderungen auch über die im Tenor des Urteils vom 04.05.2011 genannten Fälle hinaus bei Eingriffen in grund- und menschenrechtlich geschütztes Vertrauen - hier: Beeinträchtigung schutzwürdigen Vertrauens bei nachträglicher Sicherungsverwahrung gem § 66b Abs 1 S 1, S 2 StGB iVm § 66 Abs 3 StGB - Gegenstandswertfestsetzung auf 50.000 Euro
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