Anforderungen an Urteilsgründe und Urteilstenor bei Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und bei Anordnung der Einziehung: Abgrenzung zwischen Abhängigkeit und Hang zum übermäßigen Rauschmittelgenuss; gesamtschuldnerische Haftung bei Einziehung; Schätzung des Wertes des Erlangten
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