Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechts auf Freiheit der Person (Art 2 Abs 2 S 2 GG) durch unzureichend begründete Entscheidung über Fortdauer von Untersuchungshaft sowie unzureichender Verhandlungsdichte - Gegenstandswertfestsetzung
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