Aktenzeichen I ZR 227/14

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:031116UIZR227.14.0
RCN:
RCNY7EAUF5YH6SNWY8

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 03.11.2016

Unlauterer Wettbewerb: Werbung für eine Brille mit der Angabe „Premium-Gleitsichtgläser in Optiker-Qualität“ – Optiker-Qualität

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