Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 17.08.2012, Az. 2 BvR 133/10

2. Senat | REWIS RS 2012, 3852

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren


Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 100.000 € (in Worten: einhunderttausend Euro) festgesetzt.

Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!

Meta

2 BvR 133/10

17.08.2012

Bundesverfassungsgericht 2. Senat

Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren

Sachgebiet: BvR

vorgehend OLG Frankfurt, 8. Dezember 2009, Az: 3 Ws 239/09 (StVollz), Beschluss

§ 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 17.08.2012, Az. 2 BvR 133/10 (REWIS RS 2012, 3852)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2012, 3852 BVerfGE 130, 76-130 REWIS RS 2012, 3852

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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

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