BayObLG München, Entscheidung vom 03.06.2022, Az. Verg 7/22

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Gegenstand

Leistungen, Beschwerde, Leistungsbeschreibung, Software, Vergabekammer, Vergabeunterlagen, Vergabeverfahren, Bieter, Ausschluss, Angebot, Angebotswertung, Vergabe, Aufhebung, Leistung, sofortige Beschwerde, aufschiebende Wirkung, sofortigen Beschwerde


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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Verg 7/22

03.06.2022

BayObLG München

Entscheidung

Zitier­vorschlag: BayObLG München, Entscheidung vom 03.06.2022, Az. Verg 7/22 (REWIS RS 2022, 3856)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 3856

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