RVG

Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Inhaltsverzeichnis


Abschnitt 1

Allgemeine Vorschriften



Abschnitt 2

Gebührenvorschriften



Abschnitt 3

Angelegenheit



Abschnitt 4

Gegenstandswert



Abschnitt 5

Außergerichtliche Beratung und Vertretung



Abschnitt 6

Gerichtliche Verfahren



Abschnitt 7

Straf- und Bußgeldsachen sowie bestimmte sonstige Verfahren



Abschnitt 8

Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe



Abschnitt 9

Übergangs- und Schlussvorschriften


(+++ Textnachweis ab: 1.7.2004 +++) 
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EURL 2020/1828 (CELEX Nr: 32020L1828) vgl.
Bek. v. 1.11.2023 I Nr. 296 +++)

Das G wurde als Art. 3 des G v. 5.5.2004 I 718 (KostRMoG) vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es tritt gem. Art. 8 Satz 1 dieses G am 1.7.2004 in Kraft.
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