StVG

Straßenverkehrsgesetz

Inhaltsverzeichnis


I.

Verkehrsvorschriften

§ 1 StVG
Zulassung
§ 1a StVG
Kraftfahrzeuge mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion
§ 1b StVG
Rechte und Pflichten des Fahrzeugführers bei Nutzung hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktionen
§ 1c StVG
Evaluierung
§ 1d StVG
Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion in festgelegten Betriebsbereichen
§ 1e StVG
Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion; Widerspruch und Anfechtungsklage
§ 1f StVG
Pflichten der Beteiligten beim Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion
§ 1g StVG
Datenverarbeitung
§ 1h StVG
Nachträgliche Aktivierung von automatisierten und autonomen Fahrfunktionen
§ 1i StVG
Erprobung von automatisierten und autonomen Fahrfunktionen
§ 1j StVG
Verordnungsermächtigung
§ 1k StVG
Ausnahmen
§ 1l StVG
Evaluierung
§ 2 StVG
Fahrerlaubnis und Führerschein
§ 2a StVG
Fahrerlaubnis auf Probe
§ 2b StVG
Aufbauseminar bei Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit
§ 2c StVG
Unterrichtung der Fahrerlaubnisbehörden durch das Kraftfahrt-Bundesamt
§ 3 StVG
Entziehung der Fahrerlaubnis
§ 4 StVG
Fahreignungs-Bewertungssystem
§ 4a StVG
Fahreignungsseminar
§ 4b StVG
Evaluierung
§ 5 StVG
Verlust von Dokumenten und Kennzeichen
§ 5a StVG
§ 5b StVG
Unterhaltung der Verkehrszeichen
§ 6 StVG
Verordnungsermächtigungen
§ 6a StVG
Gebühren
§ 6b StVG
Herstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichen
§ 6c StVG
Herstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichenvorprodukten
§ 6d StVG
Auskunft und Prüfung
§ 6e StVG
Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung
§ 6f StVG
Entgelte für Begutachtungsstellen für Fahreignung
§ 6g StVG
Internetbasierte Zulassungsverfahren bei Kraftfahrzeugen


II.

Haftpflicht



III.

Straf- und Bußgeldvorschriften



IV.

Fahreignungsregister



V.

Fahrzeugregister

§ 31 StVG
Registerführung und Registerbehörden
§ 32 StVG
Zweckbestimmung der Fahrzeugregister
§ 33 StVG
Inhalt der Fahrzeugregister
§ 34 StVG
Erhebung der Daten
§ 35 StVG
Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten
§ 36 StVG
Abruf im automatisierten Verfahren
§ 36a StVG
Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
§ 36b StVG
Abgleich mit den Sachfahndungsdaten des Bundeskriminalamtes
§ 37 StVG
Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
§ 37a StVG
Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
§ 37b StVG
Übermittlung von Fahrzeug- und Halterdaten nach der Richtlinie (EU) 2015/413
§ 37c StVG
Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an die Europäische Kommission
§ 38 StVG
Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für wissenschaftliche Zwecke
§ 38a StVG
Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für statistische Zwecke
§ 38b StVG
Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für planerische Zwecke
§ 39 StVG
Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen
§ 39a StVG
Auskunft über Daten
§ 40 StVG
Übermittlung sonstiger Daten
§ 41 StVG
Übermittlungssperren
§ 42 StVG
Datenabgleich zur Beseitigung von Fehlern
§ 43 StVG
Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung an und die Verarbeitung der Daten durch den Empfänger
§ 44 StVG
Löschung der Daten in den Fahrzeugregistern
§ 45 StVG
Anonymisierte Daten
§ 46 StVG
§ 47 StVG
Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften


VI.

Fahrerlaubnisregister



VIa.

Datenverarbeitung



VII.

Gemeinsame Vorschriften, Übergangsbestimmungen


(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.6.1983 +++)
(+++ Maßgaben aufgrund des EinigVtr vgl. StVG Anhang EV;
teilweise nicht mehr anzuwenden +++)

(+++ Amtliche Hinweise des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EWGRL 59/92 (CELEX Nr: 31992L0059)
EWGBes 465/93 (CELEX Nr: 31993D0465) vgl. G v. 22.4.1997 I 934
EWGRL 439/91 (CELEX Nr: 31991L0439) vgl. G v. 24.4.1998 I 747 +++)

Im Saarland eingeführt durch § 15 Buchst. q G v. 23.12.1956 I 1011
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