Umwandlungsgesetz | UmwG | Erster Teil

Erster Teil | UmwG

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Erster Abschnitt

Möglichkeit der Verschmelzung

§ 2 UmwG
Arten der Verschmelzung
§ 3 UmwG
Verschmelzungsfähige Rechtsträger

Zweiter Abschnitt

Verschmelzung durch Aufnahme

§ 4 UmwG
Verschmelzungsvertrag
§ 5 UmwG
Inhalt des Verschmelzungsvertrags
§ 6 UmwG
Form des Verschmelzungsvertrags
§ 7 UmwG
Kündigung des Verschmelzungsvertrags
§ 8 UmwG
Verschmelzungsbericht
§ 9 UmwG
Prüfung der Verschmelzung
§ 10 UmwG
Bestellung der Verschmelzungsprüfer
§ 11 UmwG
Stellung und Verantwortlichkeit der Verschmelzungsprüfer
§ 12 UmwG
Prüfungsbericht
§ 13 UmwG
Beschlüsse über den Verschmelzungsvertrag
§ 14 UmwG
Befristung und Ausschluß von Klagen gegen den Verschmelzungsbeschluß
§ 15 UmwG
Verbesserung des Umtauschverhältnisses
§ 16 UmwG
Anmeldung der Verschmelzung
§ 17 UmwG
Anlagen der Anmeldung
§ 18 UmwG
Firma oder Name des übernehmenden Rechtsträgers
§ 19 UmwG
Eintragung und Bekanntmachung der Verschmelzung
§ 20 UmwG
Wirkungen der Eintragung
§ 21 UmwG
Wirkung auf gegenseitige Verträge
§ 22 UmwG
Gläubigerschutz
§ 23 UmwG
Schutz der Inhaber von Sonderrechten
§ 24 UmwG
Wertansätze des übernehmenden Rechtsträgers
§ 25 UmwG
Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger der übertragenden Rechtsträger
§ 26 UmwG
Geltendmachung des Schadenersatzanspruchs
§ 27 UmwG
Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger des übernehmenden Rechtsträgers
§ 28 UmwG
Unwirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses eines übertragenden Rechtsträgers
§ 29 UmwG
Abfindungsangebot im Verschmelzungsvertrag
§ 30 UmwG
Inhalt des Anspruchs auf Barabfindung und Prüfung der Barabfindung
§ 31 UmwG
Annahme des Angebots
§ 32 UmwG
Ausschluß von Klagen gegen den Verschmelzungsbeschluß
§ 33 UmwG
Anderweitige Veräußerung
§ 34 UmwG
Gerichtliche Nachprüfung der Abfindung
§ 35 UmwG
Bezeichnung unbekannter Aktionäre; Ruhen des Stimmrechts
§ 35a UmwG
Interessenausgleich und Betriebsübergang

Dritter Abschnitt

Verschmelzung durch Neugründung

§ 36 UmwG
Anzuwendende Vorschriften
§ 37 UmwG
Inhalt des Verschmelzungsvertrags
§ 38 UmwG
Anmeldung der Verschmelzung und des neuen Rechtsträgers
(+++ Textnachweis ab: 1.1.1995 +++)
(+++ Zur Anwendung vgl. § 321 +++)
(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 191 Abs. 3 u. 281 Abs. 3 KAGB +++)
(+++ Amtliche Hinweise des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EWGRL 91/77 (CELEX Nr: 377L0091)
EWGRL 855/78 (CELEX Nr: 378L0855)
EWGRL 891/82 (CELEX Nr: 382L0891)
Umsetzung der
EGRL 23/2001 (CELEX Nr: 301L0023) vgl. G v. 23.3.2002 I 1163
Umsetzung der
EGRL 56/2005 (CELEX Nr: 305L0056) vgl. G v. 19.4.2007 I 542
Umsetzung der
EGRL 109/2009 (CELEX Nr: 309L0109) vgl. G v. 11.7.2011 I 1338
EURL 2019/2121 (CELEX Nr: 32019L2121) vgl. G v. 22.2.2023 I Nr. 51
+++)

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