Aktenzeichen 2 BvR 2189/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2023:rs20230125.2bvr218922
RCN:
RCN2C8KTKV6BYAGWFX

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Ablehnung einstweilige Anordnung vom 25.01.2023

Ablehnung eines Eilantrags im Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen das Urteil des VerfGH Berlin vom 16.11.2022 (154/21 ua) - Vorabmitteilung gem § 32 Abs 5 S 1 BVerfGG, Begründung wird nachgereicht

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Bundesverfassungsgericht: Ablehnung einstweilige Anordnung vom 25.01.2023

Art 28 Abs 1 GG bewirkt umfassende Sperrwirkung für Verfassungsbeschwerden gegen Wahlprüfungsentscheidungen der Länder - hier: erfolgloser Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen das Urteil des VerfGH Berlin vom 16.11.2022 (154/21 ua) - gesonderte Übermittlung der Begründung (§ 32 Abs 5 S 2 BVerfGG) - Unzulässigkeit des Antrags in der Hauptsache

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Verfahrensgang

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Az. 2 BvR 2189/22
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 2189/22, 25.01.2023. Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 2189/22, 25.01.2023.
Az. 2 BvC 5/23
Bundesverfassungsgericht, 2 BvC 5/23, 19.09.2023.
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