Aktenzeichen II ZR 237/09

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ECLI:
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RCN:
RCNV7JH2QB5JC65LVG

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 19.04.2011

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag: Anspruch des Minderheitsaktionärs auf Zahlung des festen Ausgleichs nach Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses ins Handelsregister

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 15.03.2011

Richterablehnung wegen persönlicher Beziehungen zu einem Mitglied einer in Parallelprozessen tätigen Rechtsanwaltskanzlei

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Verfahrensgang

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Az. 1 BvR 1577/11
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 1577/11, 05.12.2012.
Az. II ZR 237/09
Bundesgerichtshof, II ZR 237/09, 19.04.2011. Bundesgerichtshof, II ZR 237/09, 15.03.2011.
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