MarkenG

Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen

Inhaltsverzeichnis


Teil 1

Anwendungsbereich



Teil 2

Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen, Übertragung und Lizenz



Teil 3

Verfahren in Markenangelegenheiten



Teil 4

Kollektivmarken



Teil 5

Gewährleistungsmarken



Teil 6

Schutz von Marken nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen; Unionsmarken



Teil 7

Geographische Herkunftsangaben



Teil 8

Verfahren in Kennzeichenstreitsachen



Teil 9

Straf- und Bußgeldvorschriften, Beschlagnahme bei der Einfuhr und Ausfuhr



Teil 10

Übergangsvorschriften


MarkenG: Änderungen

Änderungen an diesem Gesetz als übersichtliche Synopsen finden Sie hier:

Synopsen MarkenG
(+++ Textnachweis ab: 1.1.1995 +++)
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EWGRL 104/89 (CELEX Nr: 389L0104) +++)

Das G wurde als Artikel 1 G (423-5-1) v. 25.10.1994 I 3082 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 50 Abs. 3 dieses G nach Maßgabe der Abs. 1 und 2 mWv 1.1.1995 in Kraft getreten.
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